Verpackungslizenzierung für Gewerbe, Handel & Industrie
Wir liefern ausschließlich an Industrie, Handel und Gewerbetreibende. Privatpersonen im Sinne der Verpackungsverordnung (§ 3 VerpackV) sind ausgeschlossen.
Verpackungslizenzierung gemäß VerpackV
Gemäß § 6 (1) VerpackV können Sie die Lizenzierung der bei uns gekauften Ware durch uns beauftragen. In diesem Fall muss die Entsorgungsgebühr je Artikel mitbestellt werden.
Wird die Entsorgungsgebühr nicht mitbestellt, gehen wir davon aus, dass Sie die Lizenzierung eigenverantwortlich übernehmen. Auf Wunsch teilen wir Ihnen die Entsorgungsgebühren vor Bestellung mit.
Lizenzierung von Serviceverpackungen
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die am Ort der Abgabe mit Ware befüllt werden (z. B. Brötchentüten, Kaffeebecher, Tragetaschen). Auch Befüllung in angrenzenden Räumen zählt.
Vorverpackte Produkte (z. B. Kekse in Tüten) gelten nicht als Serviceverpackungen. Sie können uns mit der Lizenzierung Ihrer bei uns gekauften Serviceverpackungen beauftragen.
Die Lizenzgebühren werden gesondert auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.
Preise & Registrierung
Für Verpackungen aus Papier und Kartonagen berechnen wir € 0,25 je kg.
Wenn Sie bereits bei einem Dualen System registriert sind (z. B. INTERSEROH), müssen Sie nur die zusätzlichen Mengen an Serviceverpackungen melden.
Alle Umverpackungen und Füllmaterialien unserer Produkte sind gemäß Verpackungsgesetz ordnungsgemäß lizenziert. Diese Verpflichtung betrifft den Erstinverkehrbringer bzw. Importeur.