Allgemeine Geschäftsbedingungen – Mehmen & Theißen GmbH
§ 1 Geltungsbereich / Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Mehmen & Theißen GmbH („Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt hat.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 2 Vertragspartner / Beanstandungen
Vertragspartner des Kunden ist die Mehmen & Theißen GmbH, Buchenhofener Straße 25, 42329 Wuppertal, vertreten durch die Geschäftsführer Marc Mehmen und Markus Theißen.
Beanstandungen sind an die vorgenannte Adresse zu richten.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Mindestbestellwert, Verpackungsrecht
(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zzgl. Versand-/Transportkosten und ggf. sonstiger Nebenleistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Beliefert werden ausschließlich Firmen/öffentliche Einrichtungen/Institutionen (B2B). Der Verkäufer kann im Einzelfall einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen (z. B. Bestellung auf Briefkopf, Gewerbenachweis).
(3) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – bei Übergabe/Versandbereitschaft fällig. Skonti/Rabatte bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(4) Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse, Rechnung oder Lastschrift. Der Verkäufer kann eine Zahlungsart im Einzelfall ausschließen oder abweichend vereinbaren.
(5) Sonderanfertigungen: Der Verkäufer ist berechtigt, eine Anzahlung von 50% zu verlangen. Bei Neukundenaufträgen kann der Verkäufer Vorkasse verlangen.
(6) Erstaufträge > 1.000 Euro netto: Lieferung kann gegen Vorkasse erfolgen.
(7) Auslandsbestellungen: Bis 500 Euro netto kann auf Rechnung geliefert werden; über 500 Euro netto erfolgt Lieferung gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(8) Muster: Muster werden ausschließlich auf Rechnung versendet.
(9) Verpackungsrecht (VerpackG): In den Preisen sind etwaige Entgelte für die Systembeteiligung/Lizenzierung von Verpackungen grundsätzlich nicht enthalten. Soweit der Verkäufer im Einzelfall eine Systembeteiligung/Lizenzierung für den Kunden übernehmen soll, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren; die hierfür anfallenden Entgelte werden dann gesondert ausgewiesen/abgerechnet. Erfolgt keine Beauftragung, nimmt der Kunde die erforderlichen Pflichten – soweit ihn solche treffen – eigenverantwortlich wahr.
(10) Mindestbestellwert: Der Mindestbestellwert beträgt 25 Euro netto.
§ 4 Lieferung / Lieferzeit / höhere Gewalt
(1) Bei nicht vom Verkäufer zu vertretender Nichtbelieferung durch Vorlieferanten ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt; bereits erhaltene Gegenleistungen werden erstattet.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
(3) Bei höherer Gewalt und unvorhersehbaren, außergewöhnlichen, unverschuldeten Ereignissen (z. B. Streik, behördliche Eingriffe, Material-/Energie-/Transportmangel) verlängert sich die Lieferfrist angemessen; dies gilt auch bei Ereignissen bei Lieferanten.
(4) Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–5 Werktage, sofern keine abweichende Lieferzeit vereinbart ist.
§ 5 Gefahrenübergang (Versendungskauf)
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager/Betriebsräume verlassen hat; dies gilt auch bei Teillieferungen. Verzögert sich Versand/Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt (verlängert)
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Verkäufer kann diese Ermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Verzug gerät.
(4) Bei Verarbeitung/Verbindung/Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Sachen.
(5) Der Kunde hat Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Mängelrechte (Gewährleistung) / Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß/Abnutzung.
(2) Schäden infolge unsachgemäßer Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche durch den Kunden/Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(4) Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ohne gleichzeitigen Verkauf der Ware ausgeschlossen.
(5) Kennzeichnung/Adressangaben (Hinweis): Sofern der Kunde im Rahmen der Weitergabe/Weiterveräußerung oder aufgrund eigener Gestaltung (z. B. Werbedruck) rechtlich verpflichtet ist, eine Kennzeichnung/Adressangabe anzubringen, obliegt dies dem Kunden. Der Verkäufer schuldet eine solche Kennzeichnung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Der Kunde bestätigt, dass er alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte (Urheber-/Leistungsschutz-/sonstige Rechte) innehat. Er stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art.
§ 9 Toleranzen / Über- oder Unterlieferung
Material-/Farb-/Format-/Stärke-/Zuschnitt-Toleranzen bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr-/Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig. Lagerware kann auf Packeinheiten/Kartoninhalt auf- oder abgerundet werden. Handarbeit (z. B. Heißfolienprägung/Thermotransfer) kann geringe Abweichungen in der Druckposition verursachen.
§ 10 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien und bei arglistigem Verschweigen bleibt unberührt.
§ 11 Kundendaten / Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet (u. a. Versanddienstleister), im Übrigen gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.
§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand (für Kaufleute) ist der Sitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
§ 13 Änderungen / Nebenabreden / Textform
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
§ 14 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; soweit eine solche nicht besteht, gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.